Entsprechend Absatz 2, Artikel 4 unserer Statuten können als Mitglieder Unternehmungen aufgenommen werden, welche gewerbsmässig Kreditverkäufe finanzieren, Kredite in eigener Form gewähren, Miet- und Leasingverträge über bewegliche Güter abschliessen bzw. bevorschussen oder Kreditkarten und Zahlungsverkehrskarten herausgeben oder ähnliche Geschäfte abwickeln.

Für die Aufnahme in den Verein ist bei der Geschäftsstelle ein schriftliches Gesuch einzureichen. Das dafür erforderliche Formular kann direkt bei unserer Geschäftsstelle bestellt werden.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.