Hier finden Sie Antworten auf uns im Zusammenhang mit Einträgen in unserer Datenbank am häufigsten gestellte Fragen:

 

Datenschutz – Entspricht die ZEK den Anforderungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG)?

ZEK hält sich strikte an die Vorschriften des Datenschutzgesetzes sowie die Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) im Sinne von Art. 29 des Datenschutzgesetzes und stimmt sich, wenn erforderlich, mit der Amtsstelle des EDÖB ab.

Die Mitglieder der ZEK unterstehen sowohl bei der Abfrage, als auch der Bearbeitung von ZEK-Daten grundsätzlich den gesetzlichen, regulatorischen und vereinsinternen Vorgaben.

Alle Daten, welche von Mitgliedfirmen über ihre Kunden bzw. Kredit-, Leasing- oder Karteninteressenten gemeldet werden, müssen korrekt sein. Die ZEK-Mitglieder tragen gemäss Statuten und Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihnen gemeldeten Daten. Sie sind aufgrund ihres Kundenkontakts in der Lage, deren Korrektheit zu überprüfen und sicherzustellen.

Auch die Aufbewahrungsfristen zu ZEK-Einträgen stehen im Einklang mit den Anforderungen des DSG: Sie entsprechen dem Prinzip der Verhältnismässigkeit. So verweist beispielsweise der EDÖB in seinem Internetauftritt auf unsere Aufbewahrungsfristen.

 

Datenbankauszug – Wie finde ich heraus, welche Daten über mich allenfalls in der ZEK-Datenbank gespeichert sind?

In unserem Internetauftritt können Sie in der Rubrik „Kredit- und Leasingnehmer“ unter „Einträge zu meiner Person“ einen Datenbankauszug (eine Selbstauskunft) zu allenfalls über Sie in unserer Datenbank gespeicherten Daten bestellen. Dies ist entweder mittels unseres Online-Formulars möglich, oder Sie können sich dort entsprechende Formulare für eine physische Bestellung downloaden, welche Sie uns dann bitte vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Beilagen per Post zustellen.

Nach Eingang Ihrer Bestellung wird Ihr Datenbankauszug durch uns in der Regel tagfertig erstellt. Die Zustellung erfolgt dann aus Datenschutzgründen stets per physischer Post.

Ihren Datenbankauszug erhalten Sie von uns kostenlos.

 

Richtigkeit der Daten – Wer ist verantwortlich für die Richtigkeit in der ZEK-Datenbank gespeicherter Daten?

Alle Daten, welche von Mitgliedfirmen über ihre Kunden bzw. Kredit-, Leasing- oder Karteninteressenten gemeldet werden, müssen korrekt sein. Die ZEK-Mitglieder tragen gemäss Statuten und Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihnen gemeldeten Daten. Sie sind aufgrund ihres Kundenkontakts in der Lage, deren Korrektheit zu überprüfen und sicherzustellen.

 

Korrektur allfälliger Falscheinträge – Wie kann ich eine Korrektur bei über mich in der ZEK-Datenbank allenfalls geführten Falscheinträgen vornehmen?

Sollten Sie (beispielsweise bei der Überprüfung Ihres Datenbankauszugs) zum Schluss kommen, dass zu Ihrer Person in unserer Datenbank geführte Einträge nicht korrekt und daher zu berichtigen sind, ist der einfachste und effizienteste Weg, sich diesbezüglich direkt mit dem auf Ihrem Datenbankauszug ersichtlichen, eintragenden Mitglied in Verbindung zu setzen und bei ihm eine Korrektur zu beantragen. Das eintragende Mitglied kann dann Ihr Anliegen basierend auf ihm vorliegender Aktenlage prüfen und wird bei berechtigten Änderungswünschen erforderliche Berichtigungen vornehmen.

Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen in einem solchen Fall als Ansprechpartner zur Verfügung. Dafür bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen unter Beilage entsprechender Unterlagen mittels physischer Post zukommen zu lassen. Dann können wir auf das eintragende Mitglied zugehen und die Abklärungen vornehmen. Dies ist allerdings zeitaufwändiger, als wenn Sie sich direkt an das eintragende Mitglied wenden, weshalb wir Ihnen empfehlen, diesen Weg erst als Eskalationsstufe zu beschreiten, sofern Sie keinen Konsens mit dem eintragenden Mitglied finden.

 

Löschung von Daten – Wie kann ich einen Eintrag zu meiner Person aus der ZEK-Datenbank löschen?

Eine vorzeitige Löschung von Einträgen aus unserer Datenbank ist nur möglich, falls es sich um einen Falscheintrag oder einen fehlerhaften Eintrag handelt.

Sollte Ihres Erachtens zu Ihrer Person in unserer Datenbank ein Falscheintrag oder ein fehlerhafter Eintrag geführt werden, können Sie diesen entsprechend Art. 5 Abs. 2 Datenschutzgesetz berichtigen lassen.

Wir empfehlen Ihnen dazu, sich diesbezüglich direkt mit dem eintragenden Institut, welches Sie Ihrem Datenbankauszug entnehmen können, in Verbindung zu setzen. Dies ist in der Regel der effizienteste Weg zur Klärung Ihres Anliegens bzw. zur Bereinigung eines allenfalls vorliegenden Falscheintrags.

Selbstverständlich stehen aber auch wir Ihnen in einem solchen Fall als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Bedeutung eines Eintrags – Ist es für mich grundsätzlich negativ, in der ZEK-Datenbank gespeichert zu sein?

Nein, ein Eintrag zu Ihrer Person in unserer Datenbank ist für Sie nicht negativ, sofern Sie Ihren Verpflichtungen aus eingegangenen Konsumkredit-, Leasing und Kartenverträgen vertragsgemäss nachkommen bzw. nachgekommen sind.

Begleichen Sie vereinbarte Kredit- oder Leasingraten pünktlich, so ist in der ZEK-Datenbank ersichtlich, dass Sie ein korrekter Zahler sind, was Ihre Bonität bzw. Kreditwürdigkeit positiv bescheinigt.