Hier finden Sie Antworten auf uns im Zusammenhang mit Einträgen in unserer Datenbank am häufigsten gestellte Fragen:
Datenschutz – Wie bearbeitet die ZEK Daten über mich?
In der Datenschutzerklärung für Kreditnehmende beschreiben wir, wie wir Daten von Kreditnehmenden bearbeiten.
Alle weiteren Datenbearbeitungen (z.B. die Bearbeitung von Daten von Webseitenbesuchenden, Vertretern von Mitgliedern, Partnern und Lieferanten) beschreiben wir in unserer allgemeinen Datenschutzerklärung.
Datenschutz - Wie lange werden die Daten in der ZEK-Datenbank gespeichert?
Einträge in der ZEK-Datenbank unterliegen einer reglementarischen Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf dieser Frist sind die Daten nicht mehr in der Datenbank vorhanden und werden nicht mehr zur Prüfung neuer Kreditgesuche an Mitglieder bekannt gegeben.
Datenschutz - Wann dürfen Mitglieder der ZEK Daten melden oder eine Abfrage tätigen?
Die Mitglieder der ZEK unterstehen sowohl bei der Abfrage, als auch der Bearbeitung von ZEK-Daten grundsätzlich den gesetzlichen, regulatorischen und vereinsinternen Vorgaben.
Die Mitglieder sind dafür verantwortlich, Sie (sowie auch davon betroffene verbundene Personen wie z.B. Ehepartner) über eine Bekanntgabe oder Datenbankabfrage zu informieren und eine Einwilligung einzuholen.
Die Mitglieder melden (Kredit-)Gesuche sowie die daraus resultierenden Verträge der ZEK und erhalten dabei die bereits bestehenden Einträge der betroffenen Person und allenfalls ihrer verbundenen Personen aus der Datenbank. Die Mitglieder können auch reine Abfragen aus der Datenbank vornehmen (z.B. bei Kartenanträgen).
In den folgenden Fällen erfolgt immer eine Abfrage oder Meldung durch das Mitglied:
- Bardarlehen, deren zahlungspflichtige Gesamtsumme CHF 1'000.- übersteigt und die in Raten zu erfüllen sind; mit Laufzeiten von mindestens 12 Monaten.
- Leasingverträge, deren Leasingraten mindestens CHF 40.- pro Monat betragen.
- Teilzahlungskredite, deren zahlungspflichtige Gesamtsumme CHF 1'000.- übersteigt und die in Raten zu erfüllen sind; mit Laufzeiten von Mindestens 12 Monaten.
- Sperrungen von Karten (ohne technische, temporäre und präventive Sperrungen oder Sperrungen auf Wunsch des Karteninhabers), sowie Inkassomassnahmen und Schuldensanierungen bei Karteninhabern.
- Mutationen von Namen (z.B. bei Heirat) oder Adressen, wenn ein Kunde mit laufender Verpflichtung sein Domizil ändert. Gleiches gilt für Änderungen von Verträgen und / oder Bonitäten (positive wie negative).
In folgenden Fällen kann zusätzlich eine Abfrage oder Meldung durch das Mitglied erfolgen:
- gewerbliche Kredite gemäss den gleichen Voraussetzungen wie unter Ziff. 4.1 Buchstaben a) bis c)
- Miet- und Leasingverträge von juristischen Personen
- Sonstige, nicht unter Ziff. 4.1 aufgeführte Ereignisse, Engagements und Limiten wie z.B. Kontokorrentkredite, Überziehungskredite, Salärkredite, Kartenengagements, abgelehnte Kartenanträge sofern die Ablehnung aus Gründen der Kreditwürdigkeit oder –fähigkeit des Antragstellers erfolgte etc.
- Einträge und Freigaben der Verfügung 178 "Halterwechsel verboten" für Fahrzeuge.
Datenschutz - Welche Daten sind in der ZEK Datenbank enthalten?
Hier finden Sie eine Übersicht über die bei uns in der Datenbank geführten Daten: https://www.zek.ch/de-ch/kredit-leasingnehmer
Datenbankauszug – Wie finde ich heraus, welche Daten über mich allenfalls in der ZEK-Datenbank gespeichert sind?
In unserem Internetauftritt können Sie in der Rubrik „Kredit- und Leasingnehmer“ unter „Einträge zu meiner Person“ einen Datenbankauszug (eine Selbstauskunft) zu allenfalls über Sie in unserer Datenbank gespeicherten Daten bestellen. Dies ist entweder mittels unseres Online-Formulars möglich, oder Sie können sich dort entsprechende Formulare für eine physische Bestellung downloaden, welche Sie uns dann bitte vollständig ausgefüllt und mit den geforderten Beilagen per Post zustellen.
Nach Eingang Ihrer Bestellung wird Ihr Datenbankauszug durch uns in der Regel tagfertig erstellt. Die Zustellung erfolgt dann aus Datenschutzgründen stets per physischer Post.
Ihren Datenbankauszug erhalten Sie von uns kostenlos.
Richtigkeit der Daten – Wer ist verantwortlich für die Richtigkeit in der ZEK-Datenbank gespeicherter Daten?
Alle Daten, welche von Mitgliedfirmen über ihre Kunden bzw. Kredit-, Leasing- oder Karteninteressenten gemeldet werden, müssen korrekt sein. Die ZEK-Mitglieder tragen gemäss Statuten und Reglement die volle Verantwortung für die Richtigkeit der von ihnen gemeldeten Daten. Sie sind aufgrund ihres Kundenkontakts in der Lage, deren Korrektheit zu überprüfen und sicherzustellen.
Korrektur allfälliger Falscheinträge – Wie kann ich eine Korrektur bei über mich in der ZEK-Datenbank allenfalls geführten Falscheinträgen vornehmen?
Sollten Sie (beispielsweise bei der Überprüfung Ihres Datenbankauszugs) zum Schluss kommen, dass zu Ihrer Person in unserer Datenbank geführte Einträge nicht korrekt und daher zu berichtigen sind, ist der einfachste und effizienteste Weg, sich diesbezüglich direkt mit dem auf Ihrem Datenbankauszug ersichtlichen, eintragenden Mitglied in Verbindung zu setzen und bei ihm eine Korrektur zu beantragen. Das eintragende Mitglied kann dann Ihr Anliegen basierend auf ihm vorliegender Aktenlage prüfen und wird bei berechtigten Änderungswünschen erforderliche Berichtigungen vornehmen.
Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen in einem solchen Fall als Ansprechpartner zur Verfügung. Dafür bitten wir Sie, uns Ihr Anliegen unter Beilage entsprechender Unterlagen mittels physischer Post zukommen zu lassen. Dann können wir auf das eintragende Mitglied zugehen und die Abklärungen vornehmen. Dies ist allerdings zeitaufwändiger, als wenn Sie sich direkt an das eintragende Mitglied wenden, weshalb wir Ihnen empfehlen, diesen Weg erst als Eskalationsstufe zu beschreiten, sofern Sie keinen Konsens mit dem eintragenden Mitglied finden.
Löschung von Daten – Wie kann ich einen Eintrag zu meiner Person aus der ZEK-Datenbank löschen?
Eine vorzeitige Löschung von Einträgen aus unserer Datenbank ist nur möglich, falls es sich um einen Falscheintrag oder einen fehlerhaften Eintrag handelt.
Sollte Ihres Erachtens zu Ihrer Person in unserer Datenbank ein Falscheintrag oder ein fehlerhafter Eintrag geführt werden, können Sie diesen entsprechend Art. 5 Abs. 2 Datenschutzgesetz berichtigen lassen.
Wir empfehlen Ihnen dazu, sich diesbezüglich direkt mit dem eintragenden Institut, welches Sie Ihrem Datenbankauszug entnehmen können, in Verbindung zu setzen. Dies ist in der Regel der effizienteste Weg zur Klärung Ihres Anliegens bzw. zur Bereinigung eines allenfalls vorliegenden Falscheintrags.
Selbstverständlich stehen aber auch wir Ihnen in einem solchen Fall als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bedeutung eines Eintrags – Ist es für mich grundsätzlich negativ, in der ZEK-Datenbank gespeichert zu sein?
Nein, ein Eintrag zu Ihrer Person in unserer Datenbank ist für Sie nicht negativ, sofern Sie Ihren Verpflichtungen aus eingegangenen Konsumkredit-, Leasing und Kartenverträgen vertragsgemäss nachkommen bzw. nachgekommen sind.
Begleichen Sie vereinbarte Kredit- oder Leasingraten pünktlich, so ist in der ZEK-Datenbank ersichtlich, dass Sie ein korrekter Zahler sind, was Ihre Bonität bzw. Kreditwürdigkeit positiv bescheinigt.